Rehasport

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteten Maßnahmen und Spielen ganzheitlich auf den Menschen. Rehabilitationssport umfasst die Übungen, die in der Gruppe in regelmäßig abgehaltenen Übungsveranstaltungen durchgeführt werden.

Wer kann daran teilnehmen?

Rehasport auf Verordnung des Arztes

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budget-neutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten.

An wen muss ich mich wenden?

Bewilligung durch die Kostenträger

Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Welche Kosten entstehen für Sie?

Die Grundversorgung ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Wir übernehmen für Sie die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Wann und Wo?

Wann? Dienstags 15:00 – 15:45 Uhr, Donnerstags 18:00 – 18:45. Wo? Turnerheim Dotzheim, Indikationsbereich: Orthopädie

Anmeldung

Informationen mittwochs 9 – 11 Uhr oder unter Tel.: 0611-42 87 87 oder direkt per Mail an andrea.georger@tus-dotzheim.de 


Beiträge zum Thema Rehasport