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Corona-Update im Sportbetrieb – Stand 17.01.2022

Die Stadt Wiesbaden hat am 06.01.2022 neue Regelungen für den Sport veröffentlicht: Als Hotspot müssen auf den Sportgeländen in Wiesbaden alle Personen einen 2G-Nachweis (Geimpft oder Genesen) vorlegen. Dazu zählen Personen, die an regelmäßigen Testungen eines Schutzkonzeptes von Schulen teilnehmen. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Für den Sportbetrieb in Innenräumen gilt die 2G-Plus-Regelung.

Ab dem 17.01.2022 zählen unter die 2G-Plus-Regelung:

  • Dreimal geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (maximal 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Folgende Personen benötigen einen Testnachweis für die 2G-Plus-Regelung:

  • Doppelt geimpfte Personen
  • Einfach genesen und geimpft

Bei Fragen könnt Ihr Euch jederzeit an Eure Übungsleiter oder Abteilung wenden.