Corona-Update im Sportbetrieb – Stand 17.01.2022
Die Stadt Wiesbaden hat am 06.01.2022 neue Regelungen für den Sport veröffentlicht: Als Hotspot müssen auf den Sportgeländen in Wiesbaden alle Personen einen 2G-Nachweis (Geimpft oder Genesen) vorlegen. Dazu zählen Personen, die an regelmäßigen Testungen eines Schutzkonzeptes von Schulen teilnehmen. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Für den Sportbetrieb in Innenräumen gilt die 2G-Plus-Regelung.
Ab dem 17.01.2022 zählen unter die 2G-Plus-Regelung:
- Dreimal geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen
- Geimpft, genesen, geimpft
- Frisch doppelt geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
- Frisch genesen (maximal 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
- Genesen + frisch einmal geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Folgende Personen benötigen einen Testnachweis für die 2G-Plus-Regelung:
- Doppelt geimpfte Personen
- Einfach genesen und geimpft
Bei Fragen könnt Ihr Euch jederzeit an Eure Übungsleiter oder Abteilung wenden.