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Corona-Update im Sportbetrieb vom 10.11.

Der Landessportbund hat neue Regelungen für den Sportbetrieb veröffentlicht: Ab Donnerstag, dem 11. November, verschärfen sich die Regelungen im Sportbetrieb erneut.
Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen für den Sportbetrieb in Innenräumen und 3G-Veranstaltungen einen PCR-Test vorlegen. Dieser PCR-Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Antigen-Schnelltests genügen nicht mehr.
Für Schüler und Schülerinnen gilt weiterhin das Testheft als zulässig.